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Welche Rechtsform wählen?

24 Feb

Autor: admin - Kategorie: Rechtsform

Welche Rechtsform die bestmögliche für Ihr frisch gegründetes Unternehmen ist, hängt ganz davon ab, welchen Sinn Sie damit verfolgen wollen und ob Sie sich völlig allein oder zusammen mit anderen Partnern selbstständig machen wollen. Charakteristische Rechtsform der Unternehmensgründung ist die Einzelunternehmung. Mit Ihr haben Sie als Unternehmer die wenigsten Probleme, was die Buchführung und weitere Formalitäten angeht. Jedoch sind Sie in diesem Fall auch alleiniger Vollhafter Ihres Unternehmens. Das bedeutet, dass Sie im Notfall sowohl mit dem Kapital Ihrer Firma, als auch mit Ihrem eigenen Vermögen haften müssen. Entsprechend verhält es sich bei einer anderen Rechtsform, der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Sie gilt als gegründet, sowie sich zwei oder mehr Personen zu irgendeinem Plan vereinen. Auch hier haften die Inhaber vollständig, gleichwohl wird der Schaden zu gleichen Teilen nach Köpfen verteilt. Möchten Sie mit Ihrem Unternehmen kein so erhebliches Risiko eingehen, so sollten Sie eine Rechtsform wählen, in der die Gesellschafter eine beschränkte Haftung genießen. Das drückt aus im Klartext eine Rechtsform, bei der die Inhaber einzig mit ihrer Firmeneinlage haften. Das Privatvermögen bleibt unberührt. Eine solche Rechtsform ist zum Beispiel die GmbH. Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung einrichten zu können, braucht es allerdings eine Mindesteinlage von 25.000 €. Auch muss ein Gesellschaftervertrag geschrieben werden, in dem festgehalten wird, welcher der Gesellschafter die Geschäftsführung ausübt. Bei dieser Rechtsform vertritt im Grunde nur eine Person die Gesellschaft nach außen. Möchten Sie in Ihrer Gesellschaft sowohl Teilhafter, als auch Vollhafter, so ist die Rechtsform der KG die beste für Ihr Unternehmen. Um eine Kommanditgesellschaft zu einrichten, benötigt man min. zwei Personen. Zudem muss mindestens ein Vollhafter, sowie ein Teilhafter vorhanden sein. Die Kommanditgesellschaft ist besonders dann die optimale Wahl, wenn Sie so genannte stille Gesellschafter mit aufnehmen möchten. Diese legen zwar schon Kapital in die Firma ein, beteiligen sich aber nicht am Geschäftsalltag, sondern einzig an Gewinn und Verlust.

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