Neuerungen in der Privaten Krankenversicherung 2010
21 Okt
Autor: admin - Kategorie: Krankenversicherung
Seit Beginn des Jahres 2010 sind einige Änderungen aufgetreten, welche die privaten Krankenversicherungen betreffen. Für ein Wechsel in die private Versicherung von der gesetzlichen, besteht wieder eine Ein-Jahresfrist.
Die Versicherungspflichtgrenze liegt nur noch bei einem Jahr. In der Vergangenheit wurden von der Regierung ganze drei Jahre als Grenze angesehen, bevor eine Person von der gesetzlichen Versicherung in die private wechseln durfte. Damit sollte verhindert werden, dass mehr verdienende Arbeitnehmer sofort einen Wechsel in die private Versicherung vornehmen. Hier finden weitere Informationen zum Thema
Die Versicherungspflichtgrenze liegt im Jahr 2010 bei knapp 50.000 Euro. Dieses ist ein starker Anstieg. Möchten einige Kunden die Versicherung kündigen, so muss die Kündigungsfrist eingehalten werden. Eine weitere Änderung ist, dass Neuversicherte, die bereits seit Beginn des Jahres 2009 unter Vertrag bei der privaten Versicherung stehen, zu jeder Zeit in den Basistarif wechseln können. Die Alterungsrückstellungen werden dabei angerechnet. Es ist ebenso möglich, ein anderes Unternehmen als Versicherung zu wählen.
Der Basistarif hat sich an dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zu halten bzw. zu orientieren. Die Versicherung ist den gesetzlichen Vorgaben unterworfen. Die Beitragshöhe ist unabhängig von dem Einkommen. Es ist lediglich das Eintrittsalter relevant, zudem das Geschlecht und die Versicherungsleistungen, welche angestrebt werden. Ist der Versicherte schon vor der Versicherung seiner Person mit einer Krankheit belastet, wirkt sich dies nicht auf die Höhe des Beitrags aus. Es werden also keine Risikozuschläge erhoben.
Für jede Person, die sich jedoch im Basistarif befindet, ist ein neuer Beitrag fällig. Sogar für Kinder unter 18 Jahre sind Beiträge bis zu einer Höchstgrenze zu zahlen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen sind Kinder, die kein eigenes Gehalt beziehen, bei den Eltern mitversichert und müssen keine Beiträge bezahlen, solange sie nicht berufstätig sind.
Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung soll nicht höher sein, als der höchste Beitrag einer gesetzlichen Versicherung. Dieser lag in Jahr 2009 bei 570 Euro monatlich.
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