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Betriebsprüfung

24 Feb

Autor: admin - Kategorie: Betriebsprüfung

Eine Betriebsprüfung kann jeden bedrängen. Als rechtliche Grundlage dafür ist zum einen die Abgabenordnung und die Betriebsprüfungsordnung. wiederkehrende Betriebsprüfungen werden in der Regel nur bei Großbetrieben durchgeführt, Mittelständische und kleinere Konzern hingegen werden nur stichprobenartig untersucht bzw. im Verdachtsfall überprüft. In der Regel gilt aber: Je größer Ihr Gesellschaft ist, desto häufiger erfolgen Kontrollen. Kleinstbetriebe werden alle 53 Jahre überprüft, Kleinbetriebe alle 21 Jahre, mittlere Betrieb alle 11 Jahre und bei Großbetrieben erfolgt eine lückenlose Überprüfung.  Gründe für eine Betriebsprüfung können außergewöhnliche Einlagen im Konzernvermögen trotz geringem Privatvermögen, Verluste über einen Zeitraum von mehreren Jahren oder ein Vermögenszuwachs, welcher dem Einkommen nicht entspricht, sein. Auch wenn Ihr Einkommen nicht zur Deckung der stabilen Lebenshaltungskosten ausreicht, Ihr Lebensstil nicht von Ihrem Einkommen finanziert werden kann oder der Gewinn Ihres Unternehmens nicht den Vorlagen des Branchendurchschnitts gleichen. Weitere Andeutungen für Ihren Steuerprüfer sind bedeutende nicht zu erklärende Schwankungen der Umsätze, die Entnahme oder Einlage von Grundstücken aus oder in Ihr Betriebsvermögen, die Änderung der Rechtsform Ihres Betriebes oder dessen Aufgabe. Des weiteren werden Betriebsprüfungen bei Steuerausfällen und verspätete Zahlungen oder wenn in der Vergangenheit eine erfolgreiche Betriebsprüfung durchgeführt wurde, welche Steuernachzahlungen nach sich zog.  In der Regel ist es üblich, dass sich der Steuerprüfer zwei Wochen vor seinem Besuch in Ihrem Betrieb schriftlich ankündigt. Um sich entsprechend auf die Betriebsprüfung vorzubereiten, sollten Sie sich mit Ihrem Steuerberater beraten. Im Falle einer Steuerhinterziehung ist es rational, eine Selbstanzeige sofort nach Erhalt der Betriebsprüfungsankündigung in diesem zweiwöchigen Zeitraum zu machen. Auf diese Weise entgehen Sie einer Strafe.  Im Grunde haben Sie das Recht Einspruch gegen eine Betriebsprüfung einzulegen, beispielsweise aufgrund formaler Probleme. Auch das Verschieben des Termins ist möglich, gleichwohl besteht diese Möglichkeit nur bei schwerwiegenden Gründen. Auf jeden Fall sollten Sie Ihren Steuerprüfer unterstützen, dass die Betriebsprüfung zügig und reibungslos durchgeführt werden kann.

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